Deutsches Patent: Patentierbarkeitsanalyse
Wenn eine Erfindung bei uns eingereicht wird, beginnen wir mit einer Patentierbarkeitsanalyse, um sicherzustellen, dass die Erfindung die Bedingung der Neuheit erfüllt. Ziel dieser Analyse ist es, den der Erfindung am nächstliegenden Stand der Technik genau zu bestimmen. Der daraus resultierende Bericht enthält eine Liste der von Dritten veröffentlichten Patente und Artikel, welche die Patentierbarkeit der Erfindung in Frage stellen könnten, sowie Vorschläge bezüglich einer Schutzstrategie
Die Kosten der Patentierbarkeitsanalyse werden gemäss einer im Voraus vereinbarten Pauschale verrechnet, meistens CHF 3’500.- zuzüglich MwSt, für eine Erfindung mittlerer Komplexität.
Beinahe die Hälfte der uns unterbreiteten Erfindungen werden auf Grund der Patentierbarkeitsanalyse nicht zum Patent angemeldet, da ein durch den gefunden Stand der Technik eingeschränkter Schutz den Aufwand und die Kosten einer Patentanmeldung nicht rechtfertigen würden. In diesem Fall bedeutet die durchgeführte Patentierbarkeitsanalyse bedeutende Kosteneinsparungen, da die Kosten einer überflüssigen Patentanmeldung vermieden werden können.
Sollte das Verfahren aber mit dem Verfassen einer Patentanmeldung weitergehen, erlaubt die Patentierbarkeitsanalyse diejenigen Merkmale zu bestimmen, welche effizient geschützt werden können. Ausserdem erhellt sie die Unterschiede zwischen der neuen Erfindung und den in der Analyse ermittelten Dokumenten und hilft so bei einer bestmöglichen Ausarbeitung einer Patentanmeldung.
Die Patentierbarkeitsanalyse wird ebenfalls von einer oder mehreren Empfehlungen für eine mögliche Schutzstrategie begleitet, wobei die kommerziellen Aussichten, der Stand der Technik und das Budget des Anmelders berücksichtigt werden.