
- Patente für Software
- Software Urheberrecht
- IT-Innovation
- Lizenzierung
- Freie und Open-Source-Lizenzen
- Cloud
- Einrichtung von Diensten in der Cloud
- Datenschutz
- Künstlichen Intelligenz
Patente für Software
Die meisten Staaten erlauben heutzutage die Patentierbarkeit von Computerprogrammen. Der so erworbene Schutz ist im Allgemeinen breiter als derjenige vom Urheberrecht, weil ein Patent die von einer Software ausgeführten Funktionen unabhängig vom Programmkode schützen kann.
Für Dritte haben Patente den Vorteil, dass sie durchsuchbar sind und dass so die Handlungsfreiheit eruiert werden kann.
In Europa und auch der Schweiz ist es allerdings nötig, dass das Programm einen technischen Effekt hat. Die Patentierbarkeit hängt ausserdem vom gewählten Wortlaut der Ansprüche ab.
Die USA nehmen eine liberalere Haltung ein und erteilen auch Patente für Geschäftsmethoden („patents for business methods“).
Patente beschränken sich keinesfalls nur auf proprietäre Software; tatsächlich sind viele unter Open-Source-Lizenzen vertriebene Programme auch durch Patente geschützt. Zusätzlich zum Urheberrechtsschutz könnten sich diese Patente als unentbehrlich erweisen, um zu garantieren, dass spezifischen Bedingungen der Open-Source Lizenzen befolgt werden.
Softwarepatente sind auch nicht ausschliesslich die Domäne von führenden Softwareproduzenten oder Grossunternehmen: Viele KMU und Start-ups sehen in Patenten einen essentiellen Schutz ihrer Entwicklungen vor dem unentgeltlichen Kopieren durch Unternehmen mit schnelleren und grösseren Vertriebsmöglichkeiten.
Software Urheberrecht
Fast kein anderes Gebiet des geistigen Eigentums hat zu so vielen Missverständnissen geführt wie die Frage des Schutzes von Software. Bei P&TS verfolgen wir die Evolution der Jurisprudenz in dieser Sache genauestens, da wir dieses Fachgebiet zu einer unserer bevorzugten Spezialitäten gemacht haben.
Computerprogramme werden wie Kunstwerke ohne Formalitäten durch Urheberrecht geschützt. Allerdings schützt das Urheberrecht nur die Form (Code, Schnittstelle, Entwurfsmaterial…) unabhängig von seiner Funktion. Ein Programm, welches denselben Algorithmus aber mit einer anderen Serie von Instruktionen durchführt, wird generell nicht als eine Verletzung des Urheberrechtes angesehen, ausser es handle sich um eine Transkompilation (Neuschreiben des Programmes in einer anderen Programmiersprache). Die Gesetzgebung einiger Länder erlaubt zudem einen Urheberrechtsschutz von Flussdiagrammen, welche dem Programm unterliegen, oder von gewissen Elementen der grafischen Oberfläche des Programmes (wie Daten, Display, originale Ikons, Menütitel usw.). Timestamping ist eine praktische Lösung zur Festlegung bestimmte Daten für Versionen einer Softwareanwendung.
Die Bedingungen sind oft sehr strikt und es ist nötig von Fall zu Fall mit Hilfe eines Spezialisten zu entscheiden, welche Teile eines Programmes auf welchem Territorium geschützt sind. Darüber hinaus muss unbedingt sichergestellt werden, dass alle beteiligten Entwickler ihre Rechte an ihren Beiträgen abgetreten haben. Einige Gesetze sehen die Übertragung von Rechten von Angestellten oder unabhängigen Entwicklern vor, aber die Situation ist je nach geltendem Recht unterschiedlich. Der Beistand eines Beraters wird dazu beitragen, das rechtliche Risiko jeder Situation abzuschätzen und möglicherweise einen transparenten vertraglichen Rahmen zu schaffen (z.B. durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Abtretung von Rechten).
Wenden Sie sich an uns, um sich in dieser Angelegenheit beraten zu lassen und Unterstützung bei der Ausarbeitung und Überprüfung Ihrer Übertragungs- und Lizenzverträge zu erhalten.
IT-Innovation
Recht und Innovation stehen oft im Konflikt, “Innovation versus Recht”. In der Tat stößt Innovation an die Grenzen des Wissens und überschreitet die Grenze des Rechts, welche geduldig die gegenwärtige Situation geregelt hat. . Die Vorschriften sind jedoch nicht so starr, und das Recht ist oft in der Lage, sich der Innovation anzupassen, insbesondere im Bereich der Informationstechnologie. Dazu ist es notwendig, die potenziell auf den Anwendungsbereich der Innovation anwendbare Gesetzgebung zu analysieren und ihre mögliche Anwendung sowie die gegebenenfalls erforderlichen Formalitäten zu bewerten. So könnte z.B. eine neue Kommunikationsanwendung (Messenger) in den Anwendungsbereich des Fernmeldegesetzes fallen, eine spezifische Datenschutzpolitik erfordern oder sogar eine Überprüfung im Hinblick auf die Vorschriften für Medizinprodukte erfordern. Wenn die Neuerung tatsächlich außerhalb des Regelungsrahmens zu liegen scheint, ist es angebracht, sich mit den Behörden zu setzen, um Rat über das zu befolgende Regime einzuholen. Wir können Sie durch die rechtliche und regulatorische Analyse Ihrer Innovation und durch die entsprechenden administrativen Schritte begleiten.
Lizenzierung
Da Computerprogramme und ihre Schnittstellen durch das Urheberrecht geschützt sind und, unter bestimmten Bedingungen, durch Softwarepatente geschützt sein können, ist für ihre Nutzung eine Lizenz erforderlich.
Eine Lizenz ist ein Vertrag, und als solcher muss er sorgfältig abgefasst werden, um die Situation widerzuspiegeln, flexibel genug, um die Zukunft vorauszusehen, und gleichzeitig die Rechte sowohl des Lizenzgebers als auch des Lizenznehmers garantieren. Das Gesetz über geistiges Eigentum erfordert spezifische Abfassungen, um die volle Gültigkeit und Wirksamkeit von Lizenzen zu gewährleisten. Was die Lizenzierung anbelangt, kann man sich auch für eine freie oder eine Open-Source-Lizenz entscheiden, d.h. für einen Standardvertrag, der bestimmten Regeln unterliegt, die die Freiheit des Nutzers garantieren. Diese Wahl erfordert eine detaillierte Analyse, da der Vertrag nicht angepasst werden kann und im Widerspruch zu früheren Verpflichtungen stehen kann.
Die Unterstützung eines Beraters ist wichtig, um die korrekte Abfassung einer an Ihre Situation angepassten Lizenz zu gewährleisten, oder im Gegenteil die Verwendung einer freien oder Open-Source-Lizenz, wenn dies für Ihren Fall als relevant erachtet wird. Wir können Sie in dieser Angelegenheit beraten.
Freie und Open-Source-Lizenzen
Jedes Software-Projekt beinhaltet die Verwendung vorhandener Komponenten, z.B. Systembibliotheken. Ohne diese Wiederverwendung wäre es notwendig, für jedes Projekt alles neu zu entwickeln, und die Anwendungsentwicklung wäre zu komplex und zeitaufwendig, ohne Garantie für Portabilität oder Interoperabilität.
Software-Komponenten unter einer offenen Lizenz, frei oder Open Source, sind ein wichtiger Vektor für Innovation und für die Begrenzung der Entwicklungs- und Innovationskosten. Ihre Verwendung ist jedoch nicht “frei”, und es muss besonders auf die Bedingungen der zugehörigen Lizenzen geachtet werden, sei es für einen Anwendungsfall oder für die Verbreitung unter einer offenen Lizenz. Die Verwendung mehrerer Komponenten könnte in der Tat zu einem Lizenzkonflikt führen oder aufgrund von Kontamination (Verpflichtung zur Weiterverteilung eines Teils des Codes unter einer offenen Lizenz) mit der kommerziellen Exklusivität unvereinbar sein.
Die Unterstützung durch einen Berater ermöglicht die Bewertung der mit einem Entwicklungsprojekt verbundenen rechtlichen Risiken. Wenn ein Problem festgestellt wird, wie z.B. ein Lizenzkonflikt oder ein Kontaminationsrisiko, kann eine Änderung der Architektur oder eines vertraglichen Rahmens vorgeschlagen werden, um die Schwierigkeit zu überwinden. Wir können Sie in dieser Angelegenheit für den Erfolg Ihrer Software-Projekte beraten.
Migration in die Cloud
Das Angebot an Diensten in der Cloud wächst immer mehr, wir können das triviale Beispiel der Dienste von Google Drive oder Microsoft 365 nehmen. Die Migration Ihrer Dienste in die Cloud ist eine wichtige Entscheidung, um die Hosting-Kosten zu begrenzen und von einer besseren Skalierbarkeit zu profitieren. Eine solche Migration stellt sowohl eine technische als auch eine rechtliche Herausforderung dar: die Garantien des gewählten Cloud-Anbieters müssen ausreichend sein in Bezug zu den bereits eingegangenen Verpflichtungen des vorherigen Kunden
Jedes Migrationsprojekt muss von einer Due Diligence begleitet werden, um eine klare Sicht auf bestehende Kundenverpflichtungen zu haben. Gleichzeitig muss eine Überprüfung der regulatorischen Beschränkungen der Unternehmenstätigkeit durchgeführt werden, um die Rechtmäßigkeit der neuen Architektur zu bewerten. Zum Beispiel erlauben bestimmte Aktivitäten keine Unterbringung außerhalb des nationalen Territoriums. Die Ergebnisse dieser Analysen müssen dann mit den Vertragsunterlagen des Cloud-Providers verglichen werden. Es kann dann entschieden werden, ob dieser Dienst angemessen ist, ob Verhandlungen notwendig sind oder ob eine gemischte Architektur zwischen traditionellem Server- und Cloud Hosting relevant ist.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Cloud-Projekten, um Sie zu beraten und zu bestimmen, ob die technische Auswahl angemessen ist, welche Verträge abgeschlossen oder angepasst werden sollten, um den Erfolg Ihres Projekts zu gewährleisten.
Einrichtung von Diensten in der Cloud
Immer mehr Unternehmen bieten Dienstleistungen an, die auf einer Cloud-Architektur basieren (z.B. Daten-Hosting). Abhängig von den Diensten können erhebliche regulatorische Einschränkungen bestehen. So ist z.B. die Tätigkeit als Hosting-Provider ein Sonderstatus, der auf internationaler und regionaler Ebene geregelt ist und verschiedenen Verpflichtungen unterliegt. Je nach Dienst und anwendbarem Recht muss das Unternehmen unter Umständen als Betreiber elektronischer Kommunikation deklariert werden. Schließlich können je nach den vorgesehenen Sicherheitssystemen, insbesondere im Falle der Verwendung von Kryptographie, Exportkontrollvorschriften anwendbar sein.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Dienstleistungsprojekten, helfen Ihnen bei der Festlegung des für Ihre Lösung geltenden Rechtsrahmens und begleiten Sie bei der Erledigung von Formalitäten.
Einhaltung von DSGVO und DPA
Das nationale Datenschutzgesetz wurde vor kurzem überarbeitet, das revidierte Gesetz ähnelt dem DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union Nr. 2016/679). Dies würde verlangen, dass Schweizer Unternehmen, die nicht in den Geltungsbereich des DSGVO fallen, dieses ebenfalls einhalten müssen. Wir können Sie bei der Einhaltung der Vorschriften unterstützen, Sie bei der Annahme eines wirksamen Governance-Rahmens sowie bei der Überprüfung und Verhandlung Ihrer Datenschutzbestimmungen mit Ihren Kunden und Lieferanten (Datenverarbeitungsvereinbarungen) begleiten.
Obwohl das DSGVO 2016 angenommen wurde und 2018 in Kraft trat, entwickelt es sich nach den ersten Gerichtsentscheidungen und Stellungnahmen der Behörden der letzten Jahre weiter. Das DSGVO betrifft jedes Schweizer Unternehmen, das Dienstleistungen für die Europäische Union anbietet. Abgesehen von dieser Anwendung ist es relevant, das DSGVO einzuhalten, da dies auch die Einhaltung anderer weniger verbindlicher regionaler Texte ermöglicht.
Die DSGVO-Konformität, wie sie vor einigen Jahren bewertet wurde, könnte jedoch aufgrund neuer Gerichtsentscheidungen inzwischen überholt sein, und eine regelmäßige Überprüfung der Tätigkeiten und Dienste, die personenbezogene Daten verarbeiten, ist ratsam. Auf praktischer Ebene ist das DPA (Data Processing Agreement) das entscheidende Instrument für die ordnungsgemäße Anwendung des DSGVO, da es eine Kette von Verpflichtungen vom Anbieter bis zum Endverbraucher gewährleistet. Es ist von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass die Anbieter ihren Kunden ausreichende Garantien geben, damit sie selbst gegenüber ihren eigenen Benutzern ausreichende Verpflichtungen eingehen können. Ein externer Berater wird eine wirksame Unterstützung bei der Überprüfung oder Verhandlung eines DPA sein.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragen zum Datenschutz sowie bei der Überprüfung und Verhandlung Ihrer Datenschutzbestimmungen.
Einführung in die Problematik der künstlichen Intelligenz und der kreativen Arbeit in Kommunikationsagenturen
Die Agentur Inox Communications und die Patent- und Markenanwaltskanzlei für geistiges Eigentum P&TS haben sich zusammengeschlossen, um eine Reihe von fünf Videoclips zu präsentieren, die sich dem Thema künstliche Intelligenz und ihrer Nutzung durch Kommunikationsagenturen widmen.
Der massive und stürmische Einzug der künstlichen Intelligenz in zahlreiche Berufsgruppen und Berufe hat auch die Kreativen und insbesondere die Kommunikationsagenturen nicht verschont. Der Einsatz von Software oder Anwendungen, die auf künstlicher Intelligenz (KI) basieren, wirft manchmal mehr Fragen auf, als er löst, auch wenn die Palette an Werkzeugen verlockend ist.
Insbesondere die Frage der Urheberschaft von Schöpfungen, die durch den Einsatz von KI-Tools entstanden sind, ist noch nicht vollständig geklärt. Wem gehören die Rechte an Werken, die mithilfe solcher KI-Tools erstellt wurden? Gibt es sie überhaupt? Welche Garantie kann eine Agentur ihren Kunden geben, dass sie keine Rechte Dritter oder ein Exklusivrecht an den Kreationen verletzt, wenn es möglicherweise keine Urheberrechte gibt?
Sollte die Kommunikationsagentur oder der Designer den Einsatz von Werkzeugen der künstlichen Intelligenz auch in den Verträgen, die sie mit ihren Kunden abschließen, oder in Form von Kennzeichnungen auf den Lieferscheinen angeben?
All dies sind Fragen (und Antworten?), die in den folgenden Artikeln zur Zukunft der KI im Hinblick auf die künstlerische Gestaltung und ihre Auswirkungen auf die Kreativbranche behandelt werden.