Muss der Urheber von einer natürlichen Person verkörpert werden oder kann es sich auch um eine KI handeln?
Kann ein von einer KI erstelltes Werk seinem Urheber zugeschrieben werden, definiert als die Person, die den Prompt verfasst hat, der zu seiner Erstellung geführt hat?
Diese Punkte wurden von Carole Aubert (P&TS) und Raphaël Pizzera (Inox Communication) diskutiert.
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Um das Thema zu vertiefen: Wer ist der Autor in Bezug auf künstliche Intelligenz, wenn es überhaupt einen gibt?