Patent Vereinigtes Königreich: Recherchenbericht
Innerhalb von 12 Monaten nach Einreichen der Anmeldung müssen Sie folgendes hinterlegen:
- „Ansprüche“, welche präzis formulierte Aussagen in der Form von einzelnen Sätzen sind, die Ihre Erfindung vom legalen Standpunkt aus definieren, indem die charakteristischen technischen Merkmale erläutert werden.
- Eine „Zusammenfassung“, welche alle wichtigen technischen Aspekte Ihrer Erfindung auflistet;
- Und ein Formular für einen Recherchenantrag – “request for a search” (Form 9A), zusammen mit der Recherchengebühr.
Wenn das Formular für einen Recherchenantrag (Formular 9A) eingereicht und die Recherchengebühr bezahlt wurde, wird ein Prüfer vom britischen Patent- und Markenamt eine Recherche unter den veröffentlichen Patenten und anderen Dokumenten durchführen, um zu bestimmen, ob Ihre Erfindung neu und erfinderisch ist. Der Recherchenbericht enthält eine Liste von Dokumenten, welche vom Prüfer als relevant für die Beurteilung der Neuheit und erfinderischen Tätigkeit der Anmeldung erachtet werden. Der Prüfer wird speziell nach Dokumenten mit Erfindungen suchen, die ihrer ähneln und Ihnen danach einen Bericht zustellen, worin alle weltweit relevanten Dokumente – aus Nachschlagewerken, Fachzeitschriften oder anderen Patenten – enthalten sind. Diese Recherche liefert Ihnen erste Hinweise für Ihre Erfolgsaussichten auf eine Patenterteilung. Das britischen Patent- und Markenamt zielt darauf ab, einen Recherchenbericht innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Recherchenantrages (Formular 9A) und der Recherchengebühr zu liefern.
Innerhalb von 16 Monaten nach Einreichen der Anmeldung müssen Sie folgendes hinterlegen:
Formular 7 „ Erklärung der Erfinderschaft und des Rechts auf Patenterteilung“ (Statement of inventorship and of right to grant of a patent), worin Sie dem britischen Patent- und Markenamt erklären, warum und wie Sie das Recht auf Patenterteilung erhalten haben – Sie sind beispielsweise selbst der Erfinder, oder sind in Diensten des Erfinders usw.