Am 27. September 2017 hat die Bundesversammlung die Wiederwahl der Richter an das Bundespatentgericht vorgenommen. Dieses Gericht beurteilt als das erstinstanzliches Patentgericht des Bundes zivilrechtliche Streitigkeiten über Patente und entscheidet unter anderem über Gültigkeit und Fälschungen.
Das Bundespatentgericht besteht aus zwei ordentlichen Richtern sowie 40 nebenamtlichen Richtern mit technischem oder juristischem Hintergrund. Sie werden für eine Amtszeit von sechs Jahren von der Bundesversammlung gewählt und verfügen über nachweisliche Fähigkeiten im Patentrecht, wobei eine faire Vertretung aus den technischen Bereichen und in Bezug auf Amtssprachen gewährleistet wird. Die Fälle werden von Kommissionen mit drei, fünf oder sieben Richtern bearbeitet, unter denen sich immer Richter mit juristischem Hintergrund und Richter mit technischem Hintergrund befinden.
Bei dieser Wahl hat die Bundesversammlung das Bundespatentgericht in seiner Gesamtheit erneuert und fünf neue Mitglieder ernannt. Zudem wurden Christophe Saam und Giovanni Gervasio mit 196 von insgesamt 207 gültigen Stimmzetteln als Richter mit technischem Hintergrund wiedergewählt. Die Bestätigung von zwei Richtern von P&TS beim Bundespatentgericht untermauert die hohe Kompetenz des Unternehmens in Patentstreitigkeiten.